Informationen zur Energiepreisbremse

Um Privathaushalte, Unternehmen und Institutionen bei den Energiekosten zu entlasten, haben Bundestag und Bundesrat u.a. die sogenannten Gas- und Strompreisbremsen beschlossen. Diese gelten vorerst bis Ende Dezember 2023 und können durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.

Dies bedeutet für Haushaltskundinnen und -kunden, dass der Verbrauch in 2023 zu 80 %  mit brutto 12 Cent/kWh bepreist und der restliche Verbrauch zum vertraglich vereinbarten Preis bepreist wird.

Der Vorjahresverbrauch berechnet sich anhand der uns vom Netzbetreiber mitgeteilten Jahresverbrauchsprognose, auf der die Abschlagszahlung im September 2022 basiert.

Was bedeutet das für Sie?

Wir kümmern uns um die Umsetzung der Gaspreisbremse für Sie!

Allerdings verzögert sich die Umsetzung leider. Denn damit die Zahlung der Entlastung umgesetzt werden kann, muss unsere Abrechnungssoftware durch einen IT-Dienstleister komplett umprogrammiert werden. Ihnen geht jedoch dadurch kein Entlastungsbetrag verloren. Wir sind optimistisch, dass die Gaspreisbremse mit dem April-Abschlag einsetzen wird. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Hinweis: Derzeit bieten die Stadtwerke Löhne noch keine Stromprodukte an. 

Der Vollständigkeit halber möchten wir jedoch informieren, dass mit der Strompreisbremse ebenfalls eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger aus Mitteln des Bundes in diesem Bereich beschlossen wurde. Details finden Sie unter dem Punkt „Wurden noch weitere Maßnahmen beschlossen?“. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie funktioniert die Gaspreisbremse kurz und knapp?

Mit der Gaspreisbremse sollen die Energiepreise bezahlbar bleiben und zugleich eine verlässliche Versorgung gewährleistet werden.

Für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie einen Arbeitspreis von 12 ct/kWh (brutto). 

Für jede darüberhinausgehende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs. Dies gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen, deren Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh liegt.

Aufgrund von technischen Verzögerungen, wird die Gaspreisbremse ab April 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Ab dem Monat zahlen Sie den angepassten monatlichen Abschläge. 

Da die Gaspreisbremse rückwirkend zum Januar 2023 gilt, müssen die Entlastungen für Januar, Februar und März 2023 mit dem Abschlag für April 2023 verrechnet werden. Der Abschlag für April 2023 fällt daher entsprechend niedriger aus. Da die Stadtwerke Löhne für den Monat Januar generell keinen Abschlag erheben, wird nur der Abschlag für den Februar und März mit dem April-Abschlag verrechnet.

Die vertraglichen Grundpreise sind von der Gaspreisbremse nicht betroffen und gelten unverändert.

Warum wurde die Gaspreisbremse beschlossen?

Der Energiemarkt befindet sich in einer historischen Ausnahmesituation. Verschiedene Faktoren und Ereignisse haben dazu geführt, dass sich die Beschaffungspreise für Energie vervielfacht haben. Eine Prognose über die weitere Entwicklung ist schwierig und es gibt viele neue Regelungen, die diese Entwicklung beeinflussen sollen. Deshalb wurde auch ein mehrstufiger Entlastungsplan von der Bundesregierung beschlossen.

Da die Beschaffungskosten für Erdgas stark gestiegen sind, müssen früher oder später Energieversorger dies in den Tarifen berücksichtigen. Diese monatlichen Mehrkosten für Kundinnen und Kunden soll die Gaspreisbremse abfedern. Die Preisbremse wird daher in vielen Fällen dafür sorgen, dass die monatliche Abschlagserhöhung in einem moderaten Rahmen bleibt.

Der Bund stellt die notwendigen finanziellen Mittel für die Gaspreisbremse zur Verfügung. Den Differenzbetrag zwischen den 12 ct/kWh der Gaspreisbremse und dem jeweiligen vertraglichen Arbeitspreis erhalten die Energieversorger vom Staat erstattet. Dies gilt für ein Kontingent von 80% des Jahresverbrauchs auf Basis der Vorjahreswerte.

Wurden noch weitere Maßnahmen beschlossen?
  • Die Bundesregierung hat eine vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 7 Prozent für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz beschlossen. So sollen Haushalte entlastet werden. Die Senkung gilt rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. Selbstverständlich werden wir diese Reduzierung der Umsatzsteuer mit der Verbrauchsabrechnung an Sie weitergeben.

 

  • Die Bundesregierung hat auch die Strompreisbremse ab März 2023 auf den Weg gebracht. Privathaushalte, kleine und mittlere sowie große Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung werden damit ebenfalls rückwirkend zum Januar 2023 entlastet.
    Für Strom- und Heizstromkunden sowie Unternehmen, deren jährlicher Stromverbrauch an einer Netzentnahmestelle unter 30.000 kWh liegt, gilt: 80 Prozent des Stromverbrauchs wird zum festgelegten Arbeitspreis von 40 Cent je Kilowattstunde (brutto) berechnet. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde (kWh) zahlen Haushaltskundinnen und -kunden den mit ihrem Energieversorger vertraglich festgelegten Arbeitspreis. 


Hinweis:
Derzeit bieten die Stadtwerke Löhne noch keine Stromprodukte an. Diese Informationen dienen lediglich der Vollständigkeit.

 

  • Für Wärmelieferung beträgt der gedeckelte Preis für 80% des definierten Vorjahresverbrauchs 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch muss der vertragliche Arbeitspreis für Wärmelieferung gezahlt werden.

 

Auch hier gilt: Die vertraglichen Grundpreise für Strom und Wärme sind von der Gaspreisbremse nicht betroffen und gelten unverändert.

Wie berechnen sich jetzt meine Abschläge?

Eines Vorab:

Als Kundin und Kunde von den Stadtwerken Löhne brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Gaspreisbremse und die Umsatzsteuersenkung bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie informieren.

So berechnen sich die Abschläge bei uns im Normalfall:

Sie zahlen 11 Abschläge, auf welche die Jahresgesamtkosten umgelegt werden.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Beachten Sie: Wenn Sie weniger als ein volles Kalenderjahr durch einen Versorger mit Erdgas beliefert werden, verteilen sich die Jahresgesamtkosten auf weniger Abschläge.

Und so führt die Gaspreisbremse zu verringerten Kosten und Abschlägen:

Zunächst wird auf Basis der im September 2022 bekannten Daten der Jahresverbrauch (in Kilowattstunden) durch den Netzbetreiber ermittelt. Für 80% dieses Verbrauchs zahlen Sie einen gedeckelten Arbeitspreis von 12 Ct./kWh (brutto). Für die restlichen 20% des Jahresverbrauchs fällt der vertragliche Arbeitspreis an.

Ihre Jahresgesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:

Für die Ermittlung der Abschlagshöhe teilen Sie die so errechneten Jahresgesamtkosten durch 11.
Auf Ihre Jahresabrechnung wird dann Ihr tatsächlicher Verbrauch ausgewiesen. 

Wie hoch Ihre Entlastung durch die Gaspreisbremse ausfällt, hängt davon ab

  • wie viel Sie im letzten Abrechnungszeitraum verbraucht haben,
  • wie viel Sie im aktuellen Abrechnungszeitraum verbrauchen werden und
  • wie hoch Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis ist.

Haushaltskunden profitieren zudem weiterhin von der Umsatzsteuersenkung von 7 %.

Hinweis:
Der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für Gas kann sich von dem exakten Jahresverbrauch in Ihrer letzten Abrechnung unterscheiden. Dies liegt daran, dass bei Ihrem prognostizierten Jahresverbrauch Stand September 2022 bereits sogenannte Gewichtungsverfahren berücksichtigt wurden.

Rechenbeispiel mit unserem WerreGas:

Verbrauch: 15.000 kWh/Jahr
Arbeitspreis WerreGas: 13,98 Cent/kWh
Grundgebühr: 19,90 €/Monat
Gaspreisbremse: Für 80% des Verbrauchs werden 12 Cent/kWh berechnet.

Hinweis:
Die Stadtwerke Löhne arbeiten mit 11 Abschlägen im Jahr und einer Jahresabschlussrechnung im Januar.

Bei mir hat sich der Verbrauch im letzten Jahr geändert. Wie berechnen sich die Entlastungen für mich?

Maßgeblich ist laut Gesetz der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch, den wir vom Netzbetreiber erhalten. Dieser ist die Basis zur Berechnung Ihres Entlastungsbetrages.

Kann ich meine Abschläge anpassen?

Die Abschlagsanpassung übernehmen wir für Sie. Wenn der neue Abschlag nicht passt, zum Beispiel weil Ihr Verbrauch sich in den letzten Monaten massiv verändert hat, können Sie diesen selbst anpassen. Dies geht ganz einfach online in unserem Kundenportal.

Bitte beachten Sie: Derzeit können wir die Gaspreisbremse bei der Rechnungssimulation im Kundenportal nicht abbilden.

Was ist, wenn ich nicht bereits ab dem 1. Januar 2023 von den Stadtwerken Löhne beliefert werde?

Sollten Sie ab dem 01. Januar 2023 von uns beliefert werden, wird der erste Abschlag im Februar fällig. Dieser Abschlag und der März-Abschlag beruht noch auf dem normalen vertraglichen Arbeitspreis vor der Gaspreisbremse.

Im April 2023 gilt dann der Abschlag auf Basis der Gaspreisbremse, allerdings verringert um den im Februar und März  2023 zu viel bezahlten Betrag. Ab Mai 2023 ist dann der an die Gaspreisbremse angepasste Abschlag zu zahlen.

Sollten Sie ab dem 01. Februar 2023  von uns beliefert werden, ist Ihr erster Abschlag im März 2023 fällig und beruht aufgrund der technischen Verzögerungen noch auf dem normalen vertraglichen Arbeitspreis vor der Gaspreisbremse.

Sollten Sie ab dem 1. März oder später von uns beliefert werden, ist Ihr erster Abschlag im April 2023 fällig und wird nach den Regeln der Gaspreisbremse berechnet.

Wir kümmern uns um die richtige Umsetzung und bedanken uns für Ihr Vertrauen.

Für die Erstattung der Entlastungsbeiträge in der Zeit, bevor Sie von uns beliefert wurden, ist Ihr vorheriger Versorger zuständig.

Sollte ich trotzdem Energie sparen?

Ob kleiner oder großer Gasverbraucher, jeder profitiert vom Energiesparen: Denn je weniger Gas man verbraucht, desto geringer der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger zahlt man. Es lohnt sich also immer, den Gasverbrauch soweit zu reduzieren, um im Rahmen der staatlich bezahlten Gaspreisbremse zu bleiben.

Jede eingesparte Kilowattstunde zählt, im Sinne der Versorgungssicherheit, aber auch aus finanzieller Sicht. 

Dies gilt natürlich auch für die Bereiche Strom und Wärme.

Tipps zum Energiesparen finden Sie unter https://www.bundesregierung.de/ energiespartipps-im-alltag-2041874

Gassparpreisrechner
Weitere Informationen

Bitte nutzen Sie für eine Erstinformation diese „FAQ-Liste zur Wärme- und Gaspreisbremse“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Oder schauen Sie sich gerne diesen kurzen Erklärfilm an:

Sollten Sie trotzdem Fragen haben, melden Sie sich gerne telefonisch, per Mail oder kommen Sie in unserem Kundencenter am Sonnenbrink in Löhne vorbei.

Kontakt Kundenservice
Unseren Kundenservice erreichen Sie unter:

Telefon: 05732 975-180
Fax:        05732 975-100 

Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung und im Informationsblatt gem. Art. DS-GVO.)

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