
Wasser
Die Trinkwasser-Verordnung gilt: Was ab sofort im Verbandsgebiet des WBV „Am Wiehen“ erlaubt ist – und was nicht
Bei Fragen helfen Telefon-Hotlines in Bad Oeynhausen, Hille, Hüllhorst und Löhne.

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Ab Mittwoch 24.06.2026 soll die Verordnung gelten – nicht notwendige Trinkwassernutzungen werden verboten.

Der Wasserbeschaffungsverband „Am Wiehen“ hat die Trinkwasser-Ampel mit sofortiger Wirkung für Bad Oeynhausen, Hille, Hüllhorst und Löhne auf Rot geschaltet.