Defekte Straßenbeleuchtungen, Mängel am Grünschnitt und vieles mehr können Sie uns über unseren Mängelmelder mitteilen.
Sie werden anschließend automatisch per E-Mail über den Stand der Bearbeitung informiert.
Oder wenden Sie sich telefonisch unter 05732 / 975 – 0 an uns.
Bei Wasserrohrbrüchen außerhalb von Gebäuden oder an Ihrem Wasserzähler wenden Sie sich bitte schnell und unkompliziert an uns unter der Telefonnummer:
Die Servicenummer ist „rund um die Uhr“ geschaltet. Um die Schäden ohne Zeitverlust sofort beheben zu können, bitte wir Sie, von E-Mails abzusehen.
Bei Rohrbrüchen oder Undichtigkeiten in Ihrer Hausinstallation rufen Sie bitte umgehend Ihr Installationsunternehmen an.
Verdacht auf Wasserleitungsbruch besteht insbesondere, wenn
Bei Schäden und Störungen von Abwasserleitungen im öffentlichen Bereich bieten wir einen 24/7-Service an.
Rufen Sie dann bitte folgende Nummern an:
Während unserer Öffnungszeiten:
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten:
Die Zuständigkeit, ob die Stadtwerke Löhne oder der private Grundstückseigentümer für die Störungsbehebung zuständig ist, richtet sich nach dem Schadensort.
Dieser lässt sich durch Öffnen des Kontrollschachtes an der Grundstücksgrenze feststellen.
Ist etwa der Schachtablauf (hin zum öffentlichen Bereich) frei, so ist dies ein Indiz dafür, dass eine Verstopfung in Ihrer Grundstücksleitung bzw. Hausinstallation vorliegt. Wenden Sie sich dann bitte an eine private Kanalreinigungsfirma bzw. einen Installateur.
Wenn das Wasser schon im Kontrollschacht aufgestaut ist und somit nicht mehr abfließen kann, deutet dies auf eine Störung im öffentlichen Bereich hin. Die Stadtwerke Löhne sind für die Behebung der Störung zuständig.
Sie haben eine Störung in der Gasversorgung bemerkt? Dann wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihren Netzbetreiber, z.B. hier.
Zentrale: 05732 – 975-0
Kundencenter: 05732 – 975-180
Fax: 05732 – 975-100
Mail: info(at)stadtwerke-loehne.de
Mo. 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Di. – Do. 8.00 Uhr – 16.30 Uhr
Fr. 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Andere Sprechzeiten nach Vereinbarung.
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