Hausanschluss Wasser
Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen zum Thema Hausanschluss.
Einige Antworten erhalten Sie aber möglicherweise schon hier:
Was ist bei der Bauplanung zu beachten?
Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle, möglichst ein Hausanschlussraum, für alle Anschlüsse nach DIN 18012 zur Verfügung gestellt werden. Die Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten zugänglich sein. Sie sollte möglichst nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für Sie möglichst kostengünstig erstellt werden kann.
Planauskunft
Die Lage der Grundstücksanschlussleitung vom öffentlichen Straßenkanal bis zur Grundstückgrenze sowie der Wasserleitung sind in der Regel auf Bestandsplänen verzeichnet. Wenn Sie Informationen zur Lage der Leitungen benötigen, so können Sie sich gerne an uns wenden.
Folgende Grundinformationen werden benötigt:
Planauskunft
Die Lage der Grundstücksanschlussleitung vom öffentlichen Straßenkanal bis zur Grundstückgrenze sowie der Wasserleitung sind in der Regel auf Bestandsplänen verzeichnet. Wenn Sie Informationen zur Lage der Leitungen benötigen, so können Sie sich gerne an uns wenden.
Folgende Grundinformationen werden benötigt:
- Straßenname
- ggf. Hausnummer, ansonsten Flur und Flurstücks-Nummer (bzw. Hausnummer der Nachbarbebauung)
- Zu welchen Leitungen – Wasser, Schmutz- und/oder Regenwasser – benötigen Sie die Lagepläne?
- Zu welchem Zweck benötigen Sie die angeforderten Daten? (Wir können die Unterlagen entsprechend bereitstellen)
Wer beantragt einen Hausanschluss?
Der Hausanschluss wird vom Eigentümer des Grundstücks beantragt. Das dafür vorgesehene Formular finden Sie im Downloadcenter und wird Ihnen auf Wunsch auch zugeschickt. Für die weitere Bearbeitung der Antragsunterlagen wird auf jeden Fall ein amtlicher Lageplan mit Gebäudeeinzeichnung benötigt, sowie Keller- oder Untergeschosszeichnung, in denen die gewünschte Übergabestelle gekennzeichnet sein sollte.
Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist aber zu rechnen. Stellen Sie den Antrag deshalb so rechtzeitig wie möglich. In der Regel wird der Wasseranschluss zusammen mit den Anschlüssen für Strom, Gas und Telefon erstellt.
Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist aber zu rechnen. Stellen Sie den Antrag deshalb so rechtzeitig wie möglich. In der Regel wird der Wasseranschluss zusammen mit den Anschlüssen für Strom, Gas und Telefon erstellt.
Wer legt die Leitungsführung fest?
Was gehört alles zur Hausinstallation?
Kann die Hausinstallation in Eigenhilfe erstellt werden?
Nein! Sie darf nur durch ein Vertragsinstallations-Unternehmen (VIU) hergestellt und unterhalten werden, das die einschlägigen technischen Regeln und die besonderen Vorschriften der Stadtwerke Löhne zu beachten hat. Wir führen hierüber ein entsprechendes Installateurverzeichnis – sprechen Sie uns gerne darauf an!
Vor Aufnahme der Arbeiten muss jedoch die fachliche Eignung nachgewiesen und eine Genehmigung durch uns erteilt werden.
Vor Aufnahme der Arbeiten muss jedoch die fachliche Eignung nachgewiesen und eine Genehmigung durch uns erteilt werden.
Kann bereits während der Bauzeit Wasser bezogen werden?
Wie steht es mit dem „Kleingedruckten“?
Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und den Stadtwerken Löhne sind die Wasserversorgungssatzung und die dazugehörige Beitrags- und Gebührensatzung. Sie werden von Ihnen mit der Stellung des Antrages auf Wasseranschluss anerkannt. Die Satzungen werden Ihnen auch gerne auf Anforderung vorher zugeschickt oder können im Downloadcenter heruntergeladen werden.