Die Trinkwassersituation im Verbandsgebiet des Wasserbeschaffungsverbandes (WBV) „Am Wiehen“ hat sich weiter zugespitzt: In einer gemeinsamen Krisensitzung haben die Bürgermeister der Verbandskommunen Michael Kasche (Hüllhorst, zugleich Verbandsvorsteher), Lars Bökenkröger (Bad Oeynhausen und stellvertretender Verbandsvorsteher), Christian Antl (Löhne) und Andreas Waßmann (Hille) am 22.06.2026 beschlossen, eine ordnungsbehördliche Verordnung (oVO) zu erlassen. Diese soll ab Mittwoch, den 24.06.2026 in allen vier Kommunen zeitgleich umgesetzt werden. Damit wird die Trinkwasserampel von Rot auf den „Ausnahmezustand“ geschaltet: Nicht notwendige Arten der Trinkwassernutzung sind dann verboten, Verstöße können von den kommunalen Ordnungsämtern mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Zahlen – warum dieser Schritt notwendig ist
Hintergrund der ordnungsbehördlichen Verordnung ist ein anhaltend extrem hoher Trinkwasserverbrauch. Obwohl die Trinkwasserampel bereits seit dem 19.06.2026 auf Rot steht, hat sich die Abgabemenge im gesamten Verbandsgebiet nur wenig reduziert – die Schaltung der Trinkwasser-Ampel wurde zu wenig beachtet. So wurden am Donnerstag, den 18.06.2026 wurden in Bad Oeynhausen, Hille, Hüllhorst und Löhne rund 20.000.000 Liter Trinkwasser verbraucht – am Freitag den 19.6. lag der Wert sogar noch darüber, bei über 20.200.000 Litern. Und selbst am Sonntag, den 22.06.2026 wurde ein Abgabewert von rd.19.900.000 Litern erreicht, obwohl Regenfälle und kühlere Temperaturen zu verzeichnen waren, was z. B. eine Gartenbewässerung unnötig machte.
Die Abgabemengen haben damit neue Dimensionen erricht. Dies führt dazu, dass die Hochbehälterstände beim „WBV „Am Wiehen“ kontinuierlich sinken, weil deutlich mehr Wasser entnommen wird, als durch eigene Förderung und Zulieferung nachfließen kann.
Umgehend das gesamte Versorgungssystem schützen
Die kritische Marke: Der Füllstand im zentralen Hochbehälter des WBV „Am Wiehen“ darf einen Pegelstand von 1,50 Metern nicht unterschreiten, Andernfalls drohen erhebliche, langwierige Schäden im technischen System.
Beschaffungsseite vollständig ausgeschöpft
Der WBV„Am Wiehen“ hat in diesen Tagen alle verfügbaren Möglichkeiten genutzt, um mehr Trinkwasser ins gesamte Versorgungsnetz zu bekommen:
- Alle Zulieferer liefern nach Können und Vermögen – teils an der Grenze des Möglichen.
- Über zusätzliche Partner wurde kurzfristig ein außerordentlicher Mehrbezug von über 650.000 Litern pro Tag organisiert.
- Die Förderung aus den eigenen Brunnenanlagen des WBV „Am Wiehen“ wurde so weit wie möglich erhöht.
- Einzelne langjährige Partner können derzeit nicht die volle Trinkwassermenge liefern, diese Situation wird andauern.
- Alle vier Verbandskommunen haben geprüft, ob sich weitere Bezugsquellen erschließen lassen – dies ist nicht der Fall.
„Auf unserer Beschaffungsseite sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft“, so Verbandsvorsteher Michael Kasche. „Und jeder Tag mit solchen außergewöhnlich hohen Verbräuchen führt dazu, dass unsere Hochbehälter erheblich an Füllstand verlieren. Das ist eine sehr ernste Lage – und deshalb folgt nun die ordnungsbehördliche Verordnung. Unsere Appelle an die Bevölkerung haben das Bewusstsein der Menschen zwar geschärft, den Spitzenverbrauch aber nicht ausreichend senken können. Dass selbst der Regen den Verbrauch kaum gedreht hat, zeigt das Ausmaß: Die Verbrauchsmengen haben ein Niveau erreicht, das sich allein über Freiwilligkeit nicht mehr beherrschen lässt. Deshalb bleibt jetzt nur das verbindliche Instrument der ordnungsbehördlichen Verordnung.“
„Diesen Schritt gehen wir nicht leichtfertig. Aber die Zahlen lassen uns keine Wahl: Wir müssen die Versorgung für alle schützen – und das geht jetzt nur noch mit verbindlichen Regeln.“
Die vier Bürgemeister Michael Kasche, Lars Bökenkröger, Christian Antl und Andreas Waßmann
Was die ordnungsbehördliche Verordnung für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet
Trinken, Kochen und Hygiene sind selbstverständlich weiterhin uneingeschränkt möglich. Jedoch ist es von nun an verboten, Trinkwasser zu verschwenden. Dies betrifft insbesondere:
- die Verwendung von Trinkwasser zum Waschen von Fahrzeugen, zur Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen
- das Befüllen von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern mit Trinkwasser
- die Garten- bzw. Rasenbewässerung mit Trinkwasser
Der genaue, verbindliche Regelungsumfang – einschließlich der Ausnahmen und der Höhe möglicher Bußgelder – ergibt sich aus den Verordnungen der einzelnen Kommunen und wird auf deren Kanälen ebenfalls veröffentlicht. Die Mitarbeitenden der Ordnungsämter werden die Einhaltung kontrollieren. Darüber hinaus bittet der WBV „Am Wiehen“ alle Bürgerinnen und Bürger, auch im Haushalt sparsam mit Trinkwasser umzugehen.
Auch andere Wasserversorger in Ostwestfalen-Lippe und weit darüber hinaus haben bereits ihre Trinkwasser-Ampeln geschaltet, um die Bevölkerung zum generellen Wassersparen aufzurufen. Die Verbandskommunen des WBV „Am Wiehen gehen nun noch einen Schritt weiter.
Wie lange gilt der Ausnahmezustand?
Wie lange dieser Ausnahmezustand andauern wird, ist offen. Neben den aktuellen Spitzenverbräuchen bleibt die Gesamtsituation aufgrund dauerhaft geringerer Trinkwassermengen einzelner Zulieferer angespannt. Die Verordnung kann deshalb weit über die akute Hitzeperiode hinaus bestehen bleiben, bis ich die Versorgungslage nachhaltig stabilisiert hat.
Trinkwasser-Ampel im Blick behalten
Die Lage wird täglich neu bewertet. Stets aktuelle Informationen zur Trinkwasser-Ampel finden die Bürgerinnen und Bürger auf den Internetseiten und Social Media Kanälen des WBV „Am Wiehen“, der beteiligten Städte und Gemeinden sowie der Stadtwerke Bad Oeynhausen und Löhne.


