
Eingabe des Gaszählerstands 2023
Damit wir nachvollziehen können, wie viel Gas Sie tatsächlich verbraucht haben und darauf basierend eine korrekte Jahresverbrauchsabrechnung erstellen können, ist das Erfassen des Zählerstandes wichtig.
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Eigentümer von Wohngebäuden müssen bei Vermietung und Verkauf den Energieverbrauch der Immobilie in einem Energieausweis nachweisen. Das verlangt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches zum 01.11.2020 in Kraft getreten ist. Der Energieausweis enthält den Energiekennwert des Gebäudes in kWh/m2a und eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H.
Der bedarfsorientierte Energieausweis gilt für alle Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1977 mit bis zu vier Wohneinheiten. Gebäude ab Baujahr 1978 sowie Gebäude ab fünf Wohneinheiten können zwischen dem bedarfs- bzw. verbrauchsorientierten Ausweis wählen.
Er beruht auf einer detaillierten Analyse der Gebäude- und Anlagentechnik. Dabei werden Daten zur Gebäudehülle, Heizung und Warmwasserbereitung (ggf. zur Lüftungsanlage) rechnerisch, nach standardisiertem Verfahren ermittelt. Ihre Auswertung liefert eine Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfs, unabhängig vom Nutzerverhalten.
für Gas-/Stromkundschaft der Stadtwerke Löhne 149,00 Euro
für andere Interessenten 199,00 Euro
Sie haben im Anschluss zwei Möglichkeiten, uns die Unterlagen zuzusenden:
Bequem über die Upload-Funktion:
Per Post / vor Ort:
Sie erhalten Ihren Gebäude-Energieausweis, erstellt von unseren zertifizierten Energieberatern, per Post.
Hiermit bestelle ich den bedarfsorientierten Energieausweis für Wohngebäude.
Haben Sie noch Rückfragen?
Gerne können Sie unter der Telefonnummer 05732 975-284 (Montag bis Freitag von 08 – 17 Uhr) direkt mit den Energieberaterinnen und -beratern sprechen.
Per Mail erreichen Sie uns unter vertrieb(at)stadtwerke-loehne.de
Damit wir nachvollziehen können, wie viel Gas Sie tatsächlich verbraucht haben und darauf basierend eine korrekte Jahresverbrauchsabrechnung erstellen können, ist das Erfassen des Zählerstandes wichtig.
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