Haben Sie Interesse an einem Anschluss an unser Nahwärmenetz?

Die Nahwärmeanlage im Stadtgebiet Löhne (NWL) versorgt bereits seit einigen Jahren kommunale Liegen­schaften und gewerbliche Kundschaft. Das bestehende Wärmenetz soll nun in Richtung Innenstadt erweitert werden.

Für wen ist ein Anschluss möglich?

Der Verlauf der neuen Nahwärmetrasse ist von der Heizzentrale in der Rathausstraße über die Friedrichstraße bis in die Lübbecker Straße hinein vorgesehen. Im diesem Bereich ist derzeit ein Anschluss möglich. (Siehe Karte) Den derzeitigen Baufortschritt können Sie hier nachlesen. 

Für Immobilie außerhalb dieses Bereichs können wir leider noch keinen Nahwärmeanschluss anbieten. Wenden Sie sich für die kommunale Wärmeplanung bitte direkt an die Stadt Löhne.

Sollten Sie im möglich Anschlussbereich sein, wenden Sie sich bei Interesse gerne an uns.
Achtung: Grundsätzlich ist auch ein Anschluss nach dem Bau der Trasse möglich, jedoch mit einem höheren Arbeits- und Kostenaufwand verbunden. Daher ist es am günstigsten, sich direkt im Zuge der Verlegung der Hauptleitungen anschließen zu lassen.

Ihre Vorteile

Die Wahl der richtigen Heizungsform will gut überlegt sein. Zur dauerhaften Erfüllung der Anforderungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist bei Bestandsimmobilien in der Regel ein Systemwechsel erforderlich. 
Umso mehr lohnt sich ein Blick auf die Vorteile eines Nahwärmeanschlusses:

zukunftssicher und beruhigend
– Sorgenfreies Heizen – auch in Zukunft, weil die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben in unserer Hand liegen
– Mit dem Anschluss an das Wärmenetz erfüllt der Hauseigentümer dauerhaft die Anforderungen nach dem neuen GEG („Heizungsgesetz 2024“)

kosteneinsparend
– kein Heizungswechsel und somit keine Investitionen für einen neuen Heizungskessel oder Wärmepumpe erforderlich
– keine Wartungs-, Instandsetzungs- und Schornsteinfegerkosten
– durch die hohen Vorlauftemperaturen unserer Nahwärme können Investitionen in Fenster-/Dachdämmung und in neue Heizkörper minimiert werden

nachhaltig
– Nahwärme ist umweltfreundlich und überzeugt durch ihre gute CO2-Bilanz
– bei unseren Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die CO2-Bilanz sogar positiv

zuverlässig
– sichere und stetige Wärmeversorgung wird durch unsere permanente Überwachung der Anlage gewährleistet
– mit uns haben Sie einen sicheren und verlässlichen Ansprechpartner vor Ort

komfortabel
– Einkauf und Lagerung des Brennstoffs (Gas, Öl) fallen weg
– Schornsteinfeger wird nicht benötigt

stressfrei
– Nahwärme wird gebrauchsfertig zum Heizen und für Warmwasser ins Haus geliefert, ist jederzeit verfügbar und einfach zu bedienen
– um den laufenden Heizungsanlagenbetrieb, wie z.B. mögliche Störungsbeseitigungen, müssen Sie sich zukünftig nicht mehr kümmern

platzsparend
– für die Nahwärme wird nur ein Hausanschluss mit Übergabestation benötigt
– die kompakte Bauweise der Übergabestation schafft wertvollen Raumgewinn

FAQ

Welche Aufgaben übernehmen die Stadtwerke und was muss der Anschlussnehmer noch tun?

Die Lieferung und Aufstellung der Übergabestation im Gebäude erfolgt durch die Stadtwerke Löhne in Zusammenarbeit mit Partnerfirmen. Ebenfalls erledigen die Stadtwerke die Leitungsverlegung der Wärmeleitungen bis in das Gebäude und deren Anschluss an die Übergabestation (Primärseite). 

Der Anschluss der Übergabestation an das vorhandene Wärmenetz im Gebäude (Sekundärseite) erfolgt durch ein von Ihnen beauftragtes Installateursunternehmen (Heizung und Sanitär).

Wie erfolgt die Abrechnung der abgenommenen Wärme?

Mit jedem Anschlussnehmer wird ein Wärmeliefervertrag abgeschlossen, der die technischen und preislichen Bedingungen und Inhalte regelt. Der Liefervertrag wird i.d.R. über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschlossen. Im Liefervertrag ist unter anderem auch der Wärmepreis, aufgeteilt in einem Grund- und Arbeitspreis, definiert. Mittels Wärmemengenzähler wird die verbrauchte Wärme (in kWh) per Fernauslesung erfasst und monatlich in Rechnung gestellt.

Die Preisbildung ist kostenorientiert und berücksichtigt die langfristige Kostenentwicklung auf dem Wärmemarkt. So erfolgen Preisänderungen im Wärmeliefervertrag auf der Grundlage von Preisänderungsklauseln und bilden die Preisentwicklung auf der Basis allgemein zugänglicher Größen (z.B. Indexreihen vom Statistischen Bundesamt).

Dies ist auch gesetzlich geregelt. In der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung von Fernwärme (AVBFernwärmeV) wird vorgeschrieben, dass Preisänderungsklauseln sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen müssen.